Obwohl den PKWs bereits der größte Teil des Kuchens „Öffentlicher Raum“ zugesprochen wird, scheint es nicht zu genügen. Seit Jahrzehnten werden unwidersprochen immer wieder große Teile der Gehwege zu Parkflächen teilzurückgebaut. An selbst gesetzte Mindeststandards was die Mindestbreite von Gehwegen angeht, hält sich die Stadt Stuttgart dabei nicht:
Verkehrsentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Stuttgart – VEK 2030
Fußverkehr ab Seite 113, das Thema Gehwegbreiten auf Seite 118, Zitat:
Die Funktion eines Gehwegs sollte sich in seiner Breite widerspiegeln. Gehwege sollten generell genug Platz bieten, dass zwei Personen bequem nebeneinander gehen oder sich begegnen können, auch wenn sie übliche Dinge wie Einkaufstaschen oder Regenschirme mit sich führen. Das entspricht in der Regel einer Breite von 2,50 m, was einem einbaufreien und nutzbaren Gehweg von 1,80 m Breite entspricht. Vielfach ist jedoch eine deutlich größere Gehwegbreite zweckmäßig. Die Stadt Stuttgart nimmt in der Planung als Regelmaß eine Breite von 2,50 m und grundsätzlich eine Mindestbreite von 2 m an. Bei intensiver Seitenraumnutzung gelten 3,50 m und bei stark belasteten Vorbehaltsstraßen eine Breite von 4,50 m als Orientierung. Bei den genannten Maßen handelt es sich um Nettobreiten. Der Flächenbedarf für Einengungen, wie z.B. Schaltkästen, Masten oder Bäume muss hinzugerechnet werden. Für diese Sondernutzungen ist eine gute Gliederung der Seitenräume sinnvoll. Das heißt, Abfalleimer, Lichtmasten, Trafohäuschen oder Bänke gehören nicht in die direkte Gehrichtung des Fußgängers.
So viel zum Anspruch, jetzt zur Realität. Bei den folgenden Bildern handelt es sich zwar um legales Parken, es wirkt sich aber dennoch massiv negativ auf die Qualität der Gehwege aus.
Als kleine Zugabe steht der hier auf dem Behindertenparkplatz – er/sie behindert also nicht nur den Gehweg…
Das mit der weißen Linie wird oft nicht so genau genommen, daher ist sie oft auch nicht mehr sichtbar
Das VEK stammt aus dem Jahr 2011. Nicht nur, dass die Stadt Stuttgart seither wenig bis nichts getan hat, um „alte“ Gehwege den eigenen Ansprüchen entsprechend umzugestalten, sie hat seither auch noch neue enge Gehwege mit „hinkendem Parken“ und Querparken geschaffen, siehe Landhausstraße aus der Stadt kommend kurz vor der Ostheimer Grundschule (Bild folgt). Eins von vielen Beispielen.