Motorräder, Mofas, Roller etc. sind Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung – danach besteht zum Schutz der Gehwegbenutzer ein Verbot des Gehwegparkens.
Die Straßenverkehrordnung enthält mystischerweise zwar keinen expliziten Paragraphen à la „Das Parken auf Gehwegen ist verboten“, aber indirekt ist es da, das Verbot:
§ 12 (4) StVO : „Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen…“ Also nicht die Gehwege
§ 12 (4a) StVO: „Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.“ Also ist es generell auf Gehwegen verboten
§ 2 (1) StVO: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen,…“ nicht die Gehwege
(Quelle: StVO )
Ausnahmen sind durch das Zeichen 315 oder durch Parkflächenmarkierungen gekennzeichnet.
Langer Vor-Rede kurzer Sinn: ist nichts anderes ausgewiesen, darf NICHT auf dem Gehweg geparkt werden. Korrekterweise werden Motorräder so geparkt:

oder so

Mitmenschen, die ihre Zweiräder wie oben gezeigt abstellen, sind meiner Erfahrung nach absolute Ausnahmen, die Realität sieht so aus:
oder so
oder so
Kommen dann noch illegal auf dem Gehweg geparkte PKWs hinzu, wirds richtig eng:
Oft gibt es ausgewiesene Parkflächen für motorisierte Zweiräder, die eskalieren, ohne, dass es das Ordnungsamt oder gar die Polizei interessieren würden:


Wenn der/die Zu-Fuß-Gehende Pech hat gesellen, sich auch hier zu den illegal geparkten Zweirädern illegal geparkte PKW:
Hinter dem schwarzen PKW verbirgt sich der Gehweg, der auch noch durch Querparken eingeengt ist:
Das Ordnungsamt verfährt auch bei diesem Thema nach dem Motto: wenn sich die oft massiv behinderten FußgängerInnen, RollstuhlfahrerInnen, Menschen mit Kinderwagen, Gepäck etc., nicht massenhaft beschweren, werden sämtliche Augen zugedrückt. Aber wer kann und will sich schon ständig beschweren müssen? Das ist nervenaufreibend, kostet Zeit, und beliebt macht man sich damit auch nicht.
Daher fordert FUSS e.V. zurecht die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung – eigentlich selbstverständlich sollte man meinen.